Die Kanzlei wurde 2007 gegründet. Zuvor war Rechtsanwalt Peter Theiß in der Rechtsabteilung eines börsennotierten Unternehmens sowie in einer renommierten saarländischen Kanzlei als Rechtsanwalt tätig.
Rechtsanwalt Peter Theiß wird seit dem Jahr 2002 von dem Insolvenzgericht Saarbrücken regelmäßig zum Treuhänder und Insolvenzverwalter bestellt und verfügt in diesem Zusammenhang über langjährige Erfahrungen in der betrieblichen Fortführung und Sanierung von Unternehmen. Seit dem Jahr 2006 ist Rechtsanwalt Peter Theiß befugt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Insolvenzrecht" zu führen.
Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in allen zivil- und wirtschaftsrechtlichen Bereichen. Besondere Schwerpunkte liegen - neben der Insolvenzverwaltung - in der insolvenzrechtlichen Beratung, im Gesellschaftsrecht sowie im allgemeinen Wirtschaftsrecht.
Ich berate und vertrete Sie kompetent in verschiedenen Rechtsangelegenheiten. Mit Erfahrung, Engagement und Fachwissen stehe ich an Ihrer Seite, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Die Kanzlei berät und vertritt Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in allen zivil- und wirtschaftsrechtlichen Bereichen. Besondere Schwerpunkte liegen - neben der Insolvenzverwaltung - in der insolvenzrechtlichen Beratung, im Gesellschaftsrecht sowie im allgemeinen Wirtschaftsrecht.
Ein besonderer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der insolvenzrechtlichen Beratung und in der Sanierungsberatung. Ich berate Unternehmen in der Krise, um ein Insolvenzverfahren zu vermeiden, begleite Unternehmen aber auch bei Bedarf durch ein Insolvenzverfahren, um typische Haftungsfallen zu vermeiden. Bei dieser Tätigkeit kommt es den Mandanten zugute, dass ich seit 2002 regelmäßig vom Insolvenzgericht Saarbrücken zum Treuhänder und Insolvenzverwalter bestellt werde und so über eine weitreichende Erfahrung auf diesem Gebiet verfüge.
Neben Unternehmen berate ich auch Privatpersonen, die ihren Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen können und ein Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung anstreben. Auf diesem Weg ist es möglich, innerhalb von drei Jahren schuldenfrei zu werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, mit den Gläubigern aussergerichtlich einen Vergleich zu schließen oder im Insolvenzverfahren ein Insolvenzplanverfahren durchzuführen.
Gläubiger haben oft ohne versierten Rat Schwierigkeiten, ihre Ansprüche in Insolvenzverfahren zu verfolgen. Ich helfe Gläubigern in dieser Situation, ihre Interessen zu wahren.
Neben der insolvenzrechtlichen Beratung vertrete und berate ich zudem Unternehmen und Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen Fragen, insbesondere im Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt
Peter Theiß
Dudweilerstr. 4
66111 Saarbrücken
Tel: 0681-9 40 41 80
Fax: 0681-9 40 41 81
E-Mail: info@kanzlei-theiss.com
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Rechtsanwalt Peter Theiß ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes, Am Schlossberg 5, 66119 Saarbrücken.
Die berufsrechtlichen Regelungen sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung (BORA), der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) bzw. dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG), in der Fachanwaltsordnung (FAO), für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs in der "Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft" (CCBE-Berufsregeln) normiert. Diese berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie auf der Homepage der BRAK unter www.brak.de, dort unter den Stichworten Berufsrecht/Berufsregeln.
Rechtsanwalt Peter Theiß
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